AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Tickets (im Folgenden auch «Eintrittskarten») und Artikeln durch die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. Abweichende Bedingungen von Käufer:innen (im Folgenden auch «Kund:innen», «Besucher:innen», «Bestellende» oder «Abonnent:innen») haben nur Gültigkeit, wenn die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. solchen abweichenden Bedingungen im Vorhinein schriftlich zugestimmt hat.
Mit Abgabe einer Bestellung erklären sich Käufer:innen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und sind an sie gebunden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. abrufbar und können bei Bedarf gespeichert werden.
Sollten in den Vertrag weitere AGB einbezogen werden, insbesondere eigene AGB anderer Veranstalter:innen oder die AGB der NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, so haben im Falle von Widersprüchen diese AGB der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. Vorrang vor weiteren AGB. Die AGB von Vertriebspartner:innen gelten ergänzend zu den AGB der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. (weitere Infos zu fremden Veranstalter:innen siehe Punkt 26).
2. Zustandekommen des Vertrags
Die Bestellung eine:r Kund:in ist ein bindendes Angebot, das mit Bekanntgabe aller von der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. geforderten Daten wirksam wird. Alle beim Bestellvorgang übermittelten Kund:innendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Daten werden zur Leistungserfüllung benötigt. Der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. steht es frei, Angebote auf Ticketkauf binnen 14 Tagen ab Einlangen des Angebots entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung an eine:n Kund:in abzulehnen, insbesondere im Fall des Vorliegens von zwischenzeitig eingetretenen Preissteigerungen oder von allfälligen irrtumsbedingten Fehlern in Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen. Für derartige Preissteigerungen oder Fehler wird jede Haftung der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. ausgeschlossen.
3. Leistungsanspruch
Kund:innen haben erst nach vollständiger Bezahlung des Preises Anspruch auf Leistung. Bis dahin verbleibt die Karte oder der Artikel im Eigentum der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. Ein:e Käufer:in hat nur nach Vorweis eines gültigen Tickets Anspruch auf Leistung.
4. Aufsichtspflichten
Durch den Kauf der Eintrittskarte werden Besucher:innen in ihrer Eigenschaft als Begleitperson einer nicht voll geschäftsfähigen Person von einer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haften für jegliche Schäden, die durch eine Unterlassung ihrer Pflichten entstehen.
5. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind ohne Sondergenehmigung (zB akkreditierte Pressefotograf:innen) während der Veranstaltungen nicht gestattet. Bei Bild-, Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erteilen die Besucher:innen der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. sowie dem übertragenden oder aufnehmenden Dritten ihre Zustimmung, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet, gespeichert, verbreitet und vertrieben werden dürfen.
Informationen zu Kauf, Zahlung und Versand
6. Preise und Zahlung
Sämtliche Preisangaben verstehen sich als «Bruttopreise» (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Mit dem Versand entstehende Spesen (Porto) werden gesondert verrechnet. Druckfehler und einzelne Preisänderungen bleiben vorbehalten. Der Kartenpreis ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
Um eine Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können (z.B. Club Ö1 oder Jugendermäßigung bei ausgewählten Konzerten) ist beim Kartenkauf an der Tageskassa oder, falls die Karten über Telefon oder online gekauft wurden, spätestens bei Abholung der Karten ein entsprechender Ausweis vorzuweisen. Kann ein entsprechender Ausweis nicht vorgelegt werden, so erlischt der Anspruch auf Ermäßigung und es ist ein Aufpreis auf den Kartenvollpreis zu bezahlen. Ermäßigungen können nur zum Zeitpunkt des Kartenkaufs und bei ausgewählten Eigenveranstaltungen geltend gemacht und nicht im Nachhinein berücksichtigt werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Ermäßigungsberechtigungen eingeführt und angeboten werden, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung oder Rücktritt vom Vertrag. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Gruppenermäßigungen finden ausschließlich Anwendung für die Anzahl von Karten, die für einen Vorstellungstermin gebucht werden. Für die Inanspruchnahme einer Gruppenermäßigung gilt der Zeitpunkt der Rechnungslegung.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag einkassiert oder die Besucher:innen von diesem Platz oder vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
7. Zahlungsarten
Akzeptiert werden die Kreditkarten Mastercard, American Express, Diners Club und VISA, ebenso möglich ist die Zahlung mit Gutschein. Barzahlung und Zahlung mittels Bankomatkarte ist nur in den Kartenbüros möglich.. Buchungen ohne sofortige Zahlung haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, sofern nicht anders angegeben. Ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung können Karten nur noch bar, mit Gutschein, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte erworben werden.
Überweisungen sind nur mit den für Onlinebanking vorgeschriebenen Daten vorzunehmen, da die Zahlung ansonsten nicht ordnungsgemäß verbucht werden kann.
Bei Rücklastschriften wird das Recht vorbehalten, eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 10 plus allfälliger Bankspesen in Rechnung zu stellen.
An der Abendkassa hinterlegte und nicht abgeholte Karten werden in Rechnung gestellt. Werden bestellte Karten nicht abgeholt, so ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich (Ausnahmen sind Karten ohne Schlechtwetterplatz, weitere Infos dazu unter Punkt 20).
8. Versand/Lieferzeiten
Die Karten können per Post zugesandt werden, bereits bezahlte Karten können auch an der Konzertkassa hinterlegt werden. Der Versand der Konzertkarten ist für Grafenegg Card-Inhaber:innen und weitere Mitglieder des Vereins «Freundeskreis Grafenegg» kostenfrei. Für Kund:innen ohne Mitgliedschaft wird bei Standardpost eine Postgebühr von € 3 eingehoben (bei Sendungen ins Ausland kann dieser Betrag abweichen). Bei eingeschriebenem Versand werden € 6 verrechnet. Bei Standardpost wird im Fall des Verlusts der Karte auf dem Postweg keine Haftung übernommen.
Kund:innen müssen die versendeten Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und allfällige Reklamationen ohne unnötigen Aufschub mitteilen. Ist ein:e Kund:in Unternehmer:in, ist diese bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche zur sofortigen Prüfung der Tickets und zur umgehenden Mängelrüge verpflichtet.
Wird die Versandart «E-Ticket» oder «Mobile Ticket» gewählt, erfolgt die Zusendung der Konzertkarten auf elektronischem Weg. Der Ausdruck der Tickets bzw. die Anzeige auf einem mobilen Endgerät gilt als vollwertige Eintrittskarte und wird vom Ordnerpersonal mittels Barcodescanner eingelesen und entwertet.
9. Gewerbsmäßiger und privater Wiederverkauf
Der gewerbsmäßige Wiederverkauf von Eintrittskarten ist nur Vertriebspartner:innen der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. gestattet und ohne vorherige Zustimmung unzulässig. Einlass zu den Veranstaltungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt. Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Unternehmen und Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerblich mit Eintrittskarten handeln oder entsprechende Netzwerke bedienen.
Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter:innen, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge.
Die Verwendung von Datenmaterial zu Werbezwecken (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial im Besitz der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H.) ist nur Sponsor:innen und Vertriebspartner:innen unter Nennung des Bildnachweises gestattet.
Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich zulässig. Einlass zu den Veranstaltungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt.
Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten privater Kartenanbieter:innen und ratet von Kartenkäufen über Online-Plattformen ab. Eine Verifizierung der Gültigkeit der Eintrittskarten ist in diesen Fällen nicht möglich. Das Risiko liegt zur Gänze bei den Kartenkäufer:innen.
Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Personen verweigern, welche die Karten mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkaufen.
10. Ausschluss eines Rückgabe- und Umtauschrechts
Kartenrücknahme und Umtausch sind grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme einer Absage von Vorstellungen. Ansonsten findet keine Rückerstattung von bezahlten Kartenpreisen statt. Besetzungs- und Programmänderungen sowie Änderungen der Beginnzeit oder eine wetterbedingte Unterbrechung des Konzerts sowie eine Verlegung in eine andere Spielstätte am Areal von Grafenegg sind ausdrücklich vorbehalten und gelten nicht als Grund für die Rückgabe des Tickets oder für eine Preisminderung. Falls es zu einer maßgeblichen Änderung kommt, unternimmt die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. in einem zumutbaren Rahmen ihr Bestes, die Käufer:innen darüber zu informieren. Es liegt aber in deren Verantwortung, sich über eventuelle Änderungen selbst zu informieren. Die aktuellsten Informationen sind auf der Website grafenegg.com zu finden.
Ein Umtausch von Einzelkarten in einen anderen Vorstellungstermin ist ausgeschlossen, für Abonnent:innen gilt eine gesonderte Regelung (siehe Punkt 15).
Bei ausverkauften Konzerten kann in Ausnahmefällen ein kommissionsweiser Verkauf gegen eine Gebühr von 15 % des Kartenpreises vereinbart werden. Zu diesem Zweck ist die Vorlage der Karten im Original in den Kartenbüros der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. erforderlich. Die Abrechnung der Kommission erfolgt ab dem ersten Werktag nach dem Konzert bis einschließlich 30 Tage nach dem Konzertdatum. Der aus dem Kommissionsverkauf resultierende Geldbetrag verfällt spätestens sechs Monate nach Ende der laufenden Saison, wenn die Kund:innen nicht erreicht werden können. Die Auszahlung bei Weiterverkauf erfolgt ausnahmslos über Rücküberweisung auf ein Bankkonto. Bei Überweisungen auf ein ausländisches Konto werden die Spesen zur Gänze den Käufer:innen angelastet.
Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. behält es sich vor, nicht verkaufte Kommissionskarten kurzfristig zu besetzen, um vor allem bei Fernsehübertragungen ein stimmiges Bild gewährleisten zu können.
Informationen zu Absagen
11. Absage, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen
Im Falle der Absage einer Vorstellung kann ein Ticket innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Vorstellungsdatum bei den Kassen des Veranstaltenden oder an der jeweiligen Vorverkaufsstelle rückgelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Im Falle der Absage, der Verschiebung bzw. Programmänderung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen etc.) ersetzt.
Kommt es zu einer Verlegung der Veranstaltung, behält die ursprüngliche Karte für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Kann der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden, muss die Karte vor dem Ersatztermin zurückgegeben sein, um eine Erstattung vornehmen zu können. Die Rückerstattung erfolgt auf die Kreditkarte, mit der bezahlt wurde, oder mittels Überweisung auf ein Bankkonto. Versandkosten sowie sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nur bei direkt bei der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. erworbenen Karten möglich.
Im Falle eines Veranstaltungsabbruches wird der Kaufpreis dann rückerstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruches nicht mehr als 50 % der Veranstaltung gezeigt werden konnte bzw. vor der Pause abgesagt wurde (weitere Informationen sieht unter Punkt 20).
Veranstalter:innen bleibt vorbehalten, eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von außen – etwa durch Stromausfall – verursachte Betriebsstörungen, Epidemien, Pandemien), weil die staatlichen Sicherheitsbehörden wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags von der Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten oder wegen Verhinderung, Erkrankung oder Tod von Aufführenden, wenn kein Ersatz zur Verfügung steht oder dies aus Pietätsgründen angezeigt ist, abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall erhalten Kund:innen den Eintrittskartenpreis ganz oder – bei Abbruch der Veranstaltung – anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche von Kund:innen sind ausgeschlossen, wenn die/der Veranstalter:in den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte von Veranstalter:innen zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung bleiben unberührt.
Veranstalter:innen bleibt vorbehalten, bei Verhinderung, Erkrankung oder Tod von Aufführenden nach billigem Ermessen eine Umbesetzung und/oder eine Programmänderung vorzunehmen oder die Veranstaltung wegen einem der oben genannten Gründe nach billigem Ermessen an einen anderen Ort oder auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern dies den Kund:innen unter Berücksichtigung der Interessen der Veranstalter:innen zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte von Kund:innen ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte von Veranstalter:innen zur Verlegung oder Änderung einer Veranstaltung bleiben unberührt.
Der/dem Veranstalter:in bleibt vorbehalten, Kund:innen auch nach Vertragsschluss nach billigem Ermessen einen anderen Platz für die betreffende Veranstaltung zuzuweisen, wenn der auf der Eintrittskarte ausgewiesene Platz nicht zur Verfügung steht (zB wegen eines Defekts) und dies Kund:innen unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstaltenden zumutbar ist. In diesem Fall sind Rücktritts- und Minderungsrechte von Kund:innen ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte von Veranstalter:innen zur Platzänderung bleiben unberührt.
12. Epidemie-/Pandemie-Klausel
Beim Eintreten von Krankheitswellen, die die Durchführung von Veranstaltungen unmöglich machen, behält sich die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. vor, den Kaufvertrag einseitig aufzuheben. Etwaige entstandene Kosten (Hotel, Anreise, …) sind von den Kund:innen selbst zu tragen. Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. ist in diesem Fall bemüht, die Kund:innen rechtzeitig zu informieren, sofern Kontaktdaten zur Verfügung gestellt wurden.
Wenn durch Reisebeschränkungen Programm- und Besetzungsänderungen vorgenommen werden müssen, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Konzertkarten bzw. Preisminderung.
Datumsmäßige Verschiebungen von Konzerten, die daraus resultieren können, berechtigen nicht zur Rückgabe der Konzertkarten bzw. Preisminderung.
In Zeiten, in denen ein Erlass der Bundesregierung zur Eindämmung von Epidemien/Pandemien gültig ist, ist es nicht möglich, Karten anonym zu kaufen, um im Sinne einer Containment-Strategie, Infizierte und Erkrankte so schnell wie möglich zu identifizieren und deren Kontaktpersonen festzustellen. Bei einer Weitergabe von Karten an Dritte, sind die Kartenbüros der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. verpflichtend zu informieren und die Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bekanntzugeben.
Informationen zu Mitgliedschaften, Einzelkarten und Abonnements
13. Mitgliedschaften
Die Vorteile der Grafenegg Card bzw. von weiteren Mitgliedschaften im Verein «Freundeskreis Grafenegg» gelten für Eigenveranstaltungen der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. (einzelne Vorstellungen können ausgenommen sein). Die Grafenegg Card und die Mitgliedschaften «Förderndes Mitglied» und «Förderndes Mitglied Bronze» können im Zuge eines Karten- oder Artikelkaufs bestellt, alle weiteren Mitgliedschaften unter freundeskreis@grafenegg.com erworben werden. Der Erwerb einer Mitgliedschaft ohne weiteren Kauf ist ebenso möglich. Die durch die Mitgliedschaften gewährten Ermäßigungen können ausschließlich bei Buchungen über die NÖKU Tickets. Kartenbüros berücksichtigt werden.
Die Gültigkeit der Grafenegg Card läuft jeweils vom ersten Jahreszeitenklänge-Konzert bis zum letzten Konzert im Festival und die Card verlängert sich nicht automatisch.
Alle weiteren Mitgliedschaften gelten im selben Zeitraum und werden automatisch verlängert.
Der Mitgliedsbeitrag kann nicht in bar ausgezahlt werden, wenn angebotene Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können (nähere Informationen sind unter Punkt 11 und 12 zu finden).
Alle Informationen zu den Mitgliedschaften sind unter grafenegg.com/de/grafenegg-freundeskreis/mitgliedschaft-kaufen zu finden.
14. Einzelkartenverkauf
Der Verkaufsstart wird in der jeweiligen Saisonbroschüre und auf der Website bekannt gegeben. Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. kann für einzelne Veranstaltungen hiervon abweichende Regelungen treffen. Bei Veranstaltungen, die nicht durch die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H., sondern von anderen Veranstalter:innen durchgeführt werden, können abweichende Vorverkaufs-Regelungen gelten. Betriebsbedingte Änderungen von Verkaufsstarts-Terminen bleiben vorbehalten.
Abonnent:innen, Grafenegg Card Inhaber:innen sowie weitere Mitglieder des Vereins «Freundeskreis Grafenegg» haben für festgelegte Konzerte und Veranstaltungen ein Vorkaufsrecht. Die Fristen werden ebenso in der jeweiligen Saisonbroschüre und auf der Website bekannt gegeben.
Karten können persönlich innerhalb der Öffnungszeiten, online unter grafenegg.com, telefonisch, per Mail oder Post in den Kartenbüros der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. in Wien und Grafenegg bestellt werden.
Bei großer Nachfrage behält sich die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. das Recht vor, ab der diesbezüglichen Entscheidung je Person maximal vier Karten auszugeben. Für beide Termine der Sommernachtsgala gibt es eine zusätzliche Ausnahme: innerhalb der Vorkaufsfristen für Grafenegg Card Inhaber:innen können nur zwei Karten pro Termin erworben werden.
15. Abonnement Bestellung und Kauf
Die Bestellung von Abonnements ist persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Abonnements im Rahmen des Sommerprogrammes können auch online erworben werden. Die Abonnementbestellung ist ein bindendes Angebot.
Abonnementpreise
Es finden die Abonnementpreise gemäß der jeweils geltenden Preisliste Anwendung.
Abonnementbezahlung
Die Bezahlung des Abonnements hat nach der Zusendung der Rechnung bis zu der darauf angegebenen Frist zu erfolgen. Die Bezahlung per Kreditkarte ist ebenfalls möglich. Eine Abonnementbroschüre mit den Preisen der kommenden Spielzeit wird den Jahreszeitenklänge-Abonnent:innen im Frühjahr eines jeden Jahres zugesandt. Die Veröffentlichung der Sommer-Abonnements erfolgt im Herbst.
Die Abonnementkarten werden per Post zugesandt oder können im Kartenbüro abgeholt werden. Sollten die Abonnementkarten nicht bis spätestens nach einem Monat eingegangen sein, wird um Nachricht an das Kartenbüro ersucht.
Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. ist berechtigt, jeden Abonnementvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn trotz einer Mahnung eine rückständige Zahlung nicht einlangt.
Ist ein:e Abonnent:in bei einer Veranstaltung seiner Abonnementreihe verhindert, so kann man in der laufenden Saison auf vorher definierte Konzerte tauschen (Möglichkeiten werden von den Mitarbeiter:innen der Kartenbüros bekannt gegeben). Ein solcher Tausch ist zweimal innerhalb der Konzertsaison möglich und die einzutauschenden Karten müssen spätestens eine Woche vor dem betroffenen Konzert in einem der beiden Kartenbüros der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. einlangen. Wird als Ersatz eine Karte in niedrigerer Kategorie gewählt, verfällt die Differenz.
Abonnementkarten können auch an andere Personen weitergegeben werden, ohne dass der bestehende Vertrag seine Gültigkeit verliert. Wenn für das Abonnement eine Ermäßigung gewährt wurde, kann die Karte allerdings nur auf solche Personen übertragen werden, die ebenfalls berechtigt sind, diese Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls ist eine Aufzahlung vorzunehmen.
16. Kartenverlust
Bei Kartenverlust kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 2 pro Nachdruck ein Kartenduplikat erstellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden und kann nur ausgestellt werden, wenn die/der Kund:in glaubhaft machen kann, die Karte selbst erworben zu haben (Kund:innen- und/oder Rechnungsnummer). Die ursprüngliche Karte verliert dadurch ihre Gültigkeit. Ein Nachdruck von Rasenplatzkarten ist grundsätzlich nicht möglich.
17. E-Ticket
Eine elektronische Eintrittskarte oder ein elektronischer Gutschein kann über die Webseite www.grafenegg.com oder telefonisch in den Kartenbüros der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. gebucht werden. Das E-Ticket berechtigt zum Besuch der auf dem Ticket angeführten Vorstellung und ist beim Einlass unaufgefordert sowie auf Verlangen der Einlasskontrolle jederzeit in unversehrtem Zustand vorzuweisen. Das E-Ticket darf nicht vervielfältigt oder weiterverkauft werden und nur der erste dem Einlasspersonal vorgelegte Ausdruck berechtigt zum Eintritt. Inhaber:innen weiterer Ausdrucke oder Kopien wird der Zutritt verwehrt. Eine Kopie/Nachdruck dieses Tickets darf auf keinen Fall weitergegeben werden. Die/derer Veranstalter:in behält sich das Recht vor, von der/dem Besitzer:in des Originaltickets, welches aufgrund seines Verschuldens vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Tickets zu verlangen. Die/der Veranstalter:in trägt keine Verantwortung für den Missbrauch oder durch unbefugtes Vervielfältigen entstandenen Schaden.
Informationen zu zusätzlichen Angeboten
18. Bustransfer
Für alle Eigenveranstaltungen wird ein Bustransfer vom Musikverein Wien, Ecke Bösendorferstraße/Canovagasse nach Grafenegg und retour angeboten. Abfahrtszeiten werden in den aktuellen Druckmedien und auf unserer Website genannt. Die Rückfahrt erfolgt ca. 15 Minuten nach Ende des Hauptkonzertes. Bustickets können vor dem Konzert bestellt werden und sind der Busbegleitung im Original oder als E-Ticket vorzuweisen. Bei geringer Buchungslage kann der Transfer kurzfristig abgesagt werden. Es herrscht freie Sitzplatzwahl und es können keine bestimmten Sitzplätze im Vorhinein reserviert werden. Der Transfer erfolgt durch eine:n Vertragspartner:in, die/der für ihre/seine Leistungen haftet.
19. Zusatzveranstaltungen
Der Eintritt zu allen Préludes, Einführungen und weiteren Zusatzveranstaltungen (zB Late Night Sessions) ist mit der Konzertkarte für das jeweilige Hauptkonzert frei. Die Préludes und Einführungen sind ein Gratis-Service der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. an die Besucher:innen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Spielorte wird der Einlass vor Ort begrenzt Es besteht kein Rechtsanspruch, wenn ein Zutritt aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.
Informationen zum Areal Grafenegg und zur Haus- und Parkordnung
20. Freiluftkonzerte
Die besondere Atmosphäre des Wolkenturms inmitten des großen Schlossparks von Grafenegg wird von Besucher:innen aus der ganzen Welt geschätzt. Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. ist deshalb bemüht, Veranstaltungen auch bei zweifelhafter Witterung am Wolkenturm abzuhalten. Gästen wird daher empfohlen, warme und wetterfeste Kleidung mitzubringen. Regenschirme sind aufgrund der Sichteinschränkung verboten, im Regenfall werden gratis Ponchos aufgelegt.
Bei Konzerten, die ausschließlich als Open-Air-Veranstaltung, das heißt ohne Ersatzvariante im Schlechtwetterfall geplant sind, erhalten Kartenbesitzer:innen im Falle einer witterungsbedingten Absage den Eintrittspreis ab dem ersten Werktag nach dem Konzert rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt nur, sofern das Konzert nicht bis zur Pause bzw. 50 Minuten nach Beginn gedauert hat.
Bei auf der Open-Air-Bühne Wolkenturm angesetzten Veranstaltungen mit Schlechtwettervariante im Auditorium kann bis zum vorgesehenen Konzertbeginn durch die Festivalleitung entschieden werden, ob auf Grund der Wetterlage in den Konzertsaal Auditorium ausgewichen wird bzw. die Beginnzeit verschoben wird. Ist während des Konzerts eine Übersiedelung in das Auditorium notwendig, ist mit einer Unterbrechung von ca. 30 Minuten zu rechnen. Für Karten der Kategorie 1 bis 5 gibt es im Auditorium einen alternativen Sitzplatz, für Kategorie 6 einen Klappsitz auf der Galerie oder in der ersten Cerclereihe, der auf der Karte bereits aufgedruckt ist; die wetterbedingte Verlegung berechtigt Karteninhaber:innender Kategorien 1 bis 6 nicht zur Rückgabe der Karten.
Da sich die historische Reitschule im Umbau befindet, ergeben sich für die Schlechtwettervarianten in den Kategorien 7 und 8 (Rasenplätze) folgende Änderungen:
Sommerklänge 2025
Leider kann es aus Ressourcengründen während der Sommerklänge keine Schlechtwettervariante für die Kategorien 7 und 8 (Rasenplätze) für das Abendkonzert geben.
Besitzer:innen von Karten der Kategorie 7 oder von Rasenplätzen, die nicht die Videoübertragung besucht haben, erhalten den Kartenpreis zurück, sofern das Konzert nicht bis zur Pause bzw. 50 Minuten nach Beginn gedauert hat. Die Geldrückgabe für Karten der Kategorie 7 und Rasenplätze erfolgt ab dem ersten Werktag nach dem Konzert bis zum Ende einer angemessenen Verjährungsfrist nach der Veranstaltung und muss aktiv von den Käufer:innen angestoßen werden. Die Vorlage der Konzertkarte im Original ist erforderlich. Die Karten müssen bei jener/jenem Vertragspartner:in retourniert werden, bei dem sie bezogen wurden. Ein Formular für die Kartenrückgabe findet sich auf www.grafenegg.com/schlechtwetterformular. Sie können das Schlechtwetterformular auch online ausfüllen.
Festival 2025
Während des Festivals gibt es für das Abendkonzert eine Schlechtwettervariante für die Kategorien 7 und 8 (Rasenplätze) in den Prunkräumlichkeiten von Schloss Grafenegg.
Kartenkäufer:innen der Kategorie 7 können eine Videoübertragung im Konzertsetting besuchen.
Kartenkäufer:innen der Kategorie 8 können eine Videoübertragung im gemütlichen Ambiente besuchen. Sie können Ihre Picknickdecke ausbreiten und Ihre mitgebrachten Speisen und Getränke konsumieren, auf den bereit gestellten Sitzsäcken Platz nehmen oder auch die zur Verfügung gestellten Sessel nutzen. Zusätzlich bietet die Gastro-Station Snacks und Getränke zum Kauf an.
Besitzer:innen von Karten der Kategorie 7 oder von Rasenplätzen, die nicht die Videoübertragung besucht haben, erhalten den Kartenpreis zurück, sofern das Konzert nicht bis zur Pause bzw. 50 Minuten nach Beginn gedauert hat. Die Geldrückgabe für Karten der Kategorie 7 und Rasenplätze erfolgt ab dem ersten Werktag nach dem Konzert bis zum Ende einer angemessenen Verjährungsfrist nach der Veranstaltung und muss aktiv von den Käufer:innen angestoßen werden. Die Vorlage der Konzertkarte im Original ist erforderlich. Die Karten müssen bei jener/jenem Vertragspartner:in retourniert werden, bei dem sie bezogen wurden. Ein Formular für die Kartenrückgabe findet sich auf www.grafenegg.com/schlechtwetterformular. Sie können das Schlechtwetterformular auch online ausfüllen.
Die Auszahlung kann ausschließlich durch Überweisung auf ein Bankkonto oder durch Rückbuchung auf die Kreditkarte erfolgen. Bei Überweisungen auf ein ausländisches Konto werden die Spesen zur Gänze den Käufer:innen angelastet.
Die Originalkarten können auch per Post an das Kartenbüro gesendet werden, der Kartenpreis wird dann rücküberwiesen bzw. auf die Kreditkarte rückgebucht.
Aufgrund der unterschiedlichen Größe von Wolkenturm und Auditorium kann es bei der Zuteilung des alternativen Platzes zu einer Kategorieverschiebung kommen. Im Wolkenturm nebeneinander liegende Plätze können aus diesem Grund im Auditorium voneinander getrennt und/oder in einer anderen Kategorie sein.
21. Veranstaltungsregeln
Jede gültige Karte berechtigt eine Person zum Besuch der angegebenen Vorstellung unter Einhaltung der jeweiligen Hausordnung. Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Person in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Haus bzw. vom Gelände verwiesen werden. Dem Personal des Publikumsdienstes ist auf Verlangen stets die gültige Karte vorzuweisen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die obigen Bestimmungen können Besucher:innen ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Vorstellung verwiesen werden.
Der Anspruch auf den gekauften Sitzplatz erlischt mit Beginn der Veranstaltung und es können nach Möglichkeit Randplätze angeboten werden, um dem Publikum einen störungsfreien Vorstellungsbesuch zu ermöglichen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, auch wenn die Veranstaltung aufgrund des zu späten Kommens nur teilweise oder gar nicht besucht werden konnte.
Die/der Veranstalter:in behält sich das Recht vor, Besucher:innen alternative Sitzplätze in den Spielstätten anzubieten. Bei einem Alternativsitzplatz in einer niedrigeren Kategorie wird in diesem Fall die Differenz des Kartenpreises zurückerstattet.
Der Zutritt zu den Rasenplätzen erfolgt nach Einlass und auf Anweisung des Publikumsdienstes. Auf den Rasenplätzen sind keine Sitzmöbel erlaubt. Rauchen sowie offenes Feuer sind nicht gestattet. Im Rahmen von Konzerten behält sich die/der Veranstalter:in das Recht vor, Personen, durch die sich andere Besucher:innen belästigt fühlen, der Spielstätte zu verweisen.
Ab dem 3. Geburtstag benötigt ein Kind eine Eintrittskarte (um 50 % ermäßigt). Die Mitnahme
von Kindern ist ab eben diesem Alter erlaubt. Wir empfehlen die Buchung unserer Rasenplätze.
Aus sicherheitstechnischen Gründen gibt es keine Abgabestellen/Schließfächer in Grafenegg.
Folgende Gegenstände dürfen mitgenommen werden:
Taschen (können beim Einlass kontrolliert werden)
Plastikflaschen (bis max. 0,5 l)
Sitzkissen und Decken
Alle Artikel aus dem Grafenegg-Shop
Folgende Gegenstände dürfen NICHT mitgenommen werden:
Glasflaschen, Gläser
Sitzmöbel
Professionelle Foto- und Videoausrüstung sowie Tonaufzeichnungsgeräte
Selfie-Sticks, Laser-Pointer, Laptops und Tablets
Koffer, Trolleys, sperrige Gegenstände jeglicher Art
Messer und jegliche Gegenstände nach Definition des österreichischen Waffengesetzes
Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Spielstätten mitgenommen werden.
Hausordnung
Auditorium – Reitschule – Wolkenturm – Schloss – Alte Scheune
Diese Hausordnung regelt die Benützung aller im Veranstaltungsbereich Auditorium – Reitschule – Wolkenturm – Schloss – Alte Scheune (in der Folge kurz Veranstaltungsbereich genannt) vorhandenen Räumlichkeiten. Alle Mitarbeiter:innen sowie Besucher:innen, aber auch Mieter:innen und deren Mitarbeiter:innen, die sich auf diesem Areal aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mieter:innen nehmen die für den Veranstaltungsbereich geltende Hausordnung zur Kenntnis und verpflichten sich, für die Einhaltung derselben Sorge zu tragen. Mieter:innen verpflichten sich insbesondere, sämtliche in Benützung genommenen Objekte, Räume und Gegenstände widmungsgemäß, fachgemäß und pfleglich zu behandeln. Bei Nichtbeachtung dieser Hausordnung und eventuell weiterer von der Leitung getroffener Anordnungen kann der Zutritt in den Veranstaltungsbereich auf Dauer verwehrt werden.
Das Auditorium darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zum Veranstaltungsbereich nach entsprechender vorheriger Anmeldung bei der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. und nur in dienstlichen Angelegenheiten oder mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Bei Führungen dürfen nur die freigegebenen Wege von Besucher:innen benützt werden. Ein Übersteigen von Absperrungen ist verboten. Die Vermittler:innen haben darauf zu achten, dass die Hausordnung im Allgemeinen und die oben angeführten Punkte im Besonderen eingehalten werden. Die Anzahl der von der/dem Mieter:in für den Zutritt legitimierten Mitarbeiter:innen ist der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. mitzuteilen. Dies berechtigt nicht zur Sitzplatzbenützung.
Der Zutritt zu Künstler:innen-Garderoben und Einspielräumen ist nur den dort unmittelbar Beschäftigten gestattet. Der Zutritt zur Bühne, den technischen Betriebsräumen, den Arbeitsgalerien etc. ist nur Befugten gestattet. Befugte sind Mitarbeiter:innen der Technik-Abteilung der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H sowie unterwiesene und/oder autorisierte Personen. Die Möglichkeit des Besuches von Proben wird jeweils entsprechend bekannt gegeben. Der/die Mieter:in bzw. ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in muss während der Veranstaltung außerhalb des Zuschauerraumes anwesend sein.
Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten ist verboten. Zuspätkommende Besucher:innen können nur in Pausen eingelassen werden.
Besucher:innen nehmen zur Kenntnis, dass sie während ihrer Anwesenheit im Veranstaltungsbereich Gegenstand von Bild- und Tonaufnahmen sein kann. Dies erfolgt zu Marketing- und PR-Zwecken. Die Besucher:innen erklären sich bereit, diesbezüglich keine wie auch immer gearteten Forderungen geltend zu machen.
Eine Stunde nach der Aufführung bzw. nach Probenende wird der Veranstaltungsbereich geschlossen. Danach ist das Betreten des Veranstaltungsbereichs nicht mehr gestattet. Bei Empfängen oder ähnlichen Veranstaltungen ist die Sperrstunde bis spätestens 24.00 Uhr einzuhalten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Bühnenbereich außer von Mitarbeiter:innen der Technik-Abteilung der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. nur während Proben und Vorstellungen zugänglich ist. Dies betrifft ausschließlich unmittelbar an diesen Proben und Vorstellungen Beteiligte.
Das Anbringen von Plakaten, das Verteilen von Drucksorten und sonstige Ankündigungen im Gebäude, am Gebäude und vor dem Gebäude aber auch am Parkplatz darf nur, nach vorheriger Zustimmung der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H., an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes erfolgen.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür bestimmten Bereichen (Gastronomie- und Aufenthaltsräume) gestattet. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungssäle und die Bühne nicht mit Getränken und Verpflegung betreten werden dürfen.
Es gilt ein striktes Alkoholverbot. Dieses Verbot betrifft alle diensthabenden Mitarbeiter:innen und Fremdpersonal, das von Mieter:innen gestellt wird.
Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist im Veranstaltungsbereich verboten. Insbesondere gilt dies auch für Flure, Gänge und Garderoben. Lediglich in ausgewiesenen Raucherzonen mit Aschenbechern im Außenbereich darf geraucht werden In diesem Zusammenhang wird auf die Brandschutzordnung verwiesen, die für alle Mitarbeiter:innen sowie Mieter:innen bindend ist. Die Brandschutzordnung steht unter www.grafenegg.com/brandschutzordnung zur Verfügung bzw. wird auf Wunsch gerne in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.
Bei Ertönen des Feueralarms ist der Veranstaltungsbereich sofort auf kürzestem Wege zu verlassen. Die grünen Richtungsweiser zu den Ausgängen sind zu beachten. Aufzüge dürfen hierbei nicht benützt werden.
Die Dekoration von Sälen und sonstigen Räumen bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstaltungsmanagements Grafeneggs und ist nach deren Weisung vorzunehmen. Für jeden hierbei entstehenden Schaden haftet die/der Mieter:in. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden.
Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die keine wie immer geartete Haftung übernommen wird. Die/der Mieter:in ist verpflichtet, die Lautstärke der von ihm verwendeten Anlagen in den gemieteten Sälen so zu steuern, dass andere Veranstaltungen oder Proben in den übrigen Sälen nicht gestört werden und muss auf Nachfrage für entsprechenden Gehörschutz für das Publikum sorgen.
Das Mitbringen von Haustieren in den Veranstaltungsbereich ist nicht gestattet.
Die für das Publikum bestimmten Kleiderablagen werden bei Eigenveranstaltungen ausschließlich von der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. betrieben. Bei Fremdveranstaltungen und Betrieb durch die/den Mieter:in übernimmt die Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. keine Haftung. Überkleider, Schirme und Stöcke sind in den entsprechenden Kleiderablagen abzugeben. Das Mitnehmen in den Zuschauerraum oder das Hinterlegen an anderen Stellen ist untersagt. In den Künstler:innen-Garderoben stehen versperrbare Spinde zur Verfügung. Eine Haftung für dort oder anderswo hinterlegte Gegenstände wird von der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. nicht übernommen.
Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung.
Parken ist nur am öffentlichen Parkplatz möglich. Die Anlieferung ist ausschließlich über die Lieferantenzufahrt gestattet. Transportmittel dürfen nicht in den Außenanlagen abgestellt werden.
Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt, in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden. Stehplätze sind nur in den hierfür bestimmten Bereichen zulässig.
Die/der jeweilige diensthabende Projektleiter:in hat am Abend der Veranstaltung als Bevöllmächtigte:r der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber Mitarbeiter:innen des Veranstaltungsbereichs, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstalter:innen, Mieter:innen und dergleichen. Die Projektleitung sowie die/der Veranstalter:in behalten sich das Recht vor, Personen, die andere Gäste belästigen oder durch die sich andere Gäste belästigt fühlen, des Hauses zu verweisen.
Bei Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungen wird der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit der Räumung des Hauses von der diensthabenden Projektleitung festgelegt. Die Räumung des Hauses ist durch das Ordnerpersonal zu vollziehen.
Verlorene Gegenstände sind unverzüglich am Infopoint zu hinterlegen und werden dort nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt.
Parkordnung
§ 1. Geltungsbereich
Die vorliegende Parkordnung gilt für das gesamte Parkgelände. Für die Benützung des Parkplatzes außerhalb der Schlossmauern (Zugang Wiener Tor, Ostseite des Areals) ist insbesondere § 7 zu beachten.
§ 2. Benützung des Parks
(1) Der Eintritt in das Parkgelände ist bis auf Widerruf gestattet. Insbesondere im Zuge von Veranstaltungen am Gelände kann der Zutritt untersagt werden.
(2) Der Park ermöglicht Spaziergänge sowie die Benützung der vorhandenen Ruheplätze. Eine weitergehende Benützung ist nicht gestattet.
(3) Hunde sind an der Leine zu führen.
(4) Jegliche kommerzielle Tätigkeiten, das Anbringen von Werbematerialien und/oder Dekorationen sowie das Verteilen von Werbemitteln jeder Art sind strikt verboten und nur in Absprache mit der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. bei Veranstaltungen möglich.
(5) Tätigkeiten zu Erwerbszwecken auszuüben, Sammlungen durchzuführen oder Veranstaltungen, Umzüge oder Kundgebungen abzuhalten sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch die Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. gestattet.
(6) Fundgegenstände sind im Kartenbüro abzugeben.
§ 3. Benützung der Wege
(1) Im Winter werden die Wege nicht von Schnee und Eis geräumt bzw. gestreut.
(2) Reiten am Schlossgelände ist nicht gestattet.
(3) Die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen auf das Gelände ist nur Anrainer:innen sowie Lieferant:innen mit entsprechender und gültiger schriftlicher Zufahrtsberechtigung gestattet. In diesem Falle gelten die Straßenverkehrsordnung (StVO) und Schrittgeschwindigkeit.
(4) Im Zuge von Veranstaltungsauf- und Umbauten kann es zu Beeinträchtigungen und Hindernissen auf den öffentlichen Wegen kommen. Verlegte Kabel sowie technische Einrichtungen dürfen nicht angerührt werden.
§ 4. Schutz der Grün- und Pflanzungsflächen sowie Parkausstattung
(1) Das Liegen und Verweilen in Rasenflächen zum Zwecke der Erholung ist tagsüber gestattet, sofern auf diesen nicht gleichzeitig Pflege- oder Instandhaltungsmaßnahmen stattfinden. Das Befahren solcher Flächen mit Rollstühlen, fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug und mit Kinderwagen, das Schieben von Fahrrädern sowie deren kurzfristiges Abstellen ist gestattet.
(2) Zum Schutz der Anlage sind verboten:
a) Benutzung von Fahrzeugen, Rädern und sonstigen Sportgeräten abseits der Wege,
b) Betreten von Blumenbeeten,
c) Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen und Pflanzenteilen (z.B. Pflücken von Obst, Abknicken von Blüten und Mitnehmen ganzer Pflanzen),
d) Verwendung von Gegenständen wie Tischen, Bänken, Liegebetten oder ähnlichen Gegenständen in Grün- und Pflanzungsflächen, so ferne diese nicht von der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H bereitgestellt werden,
e) Campieren, Aufstellen von Zelten, sofern von der Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H nicht ausdrücklich und schriftlich genehmigt,
f) Feuerstellen anlegen, Grill- oder Kochgeräte in Betrieb zu nehmen,
g) Baden, Fischen und Eislaufen in/auf den Gewässern der Anlage,
h) schädigende chemische, mechanische oder sonstige Einwirkungen auf Pflanzungen jeder Art (Blumen, Bäume, Sträucher und dergleichen), Skulpturen und Bauwerken,
i) Besteigen von Pflanzen, Skulpturen und Bauwerken,
j) Berühren von Kunstwerken und Skulpturen.
§ 5. Gefahren, Haftung
(1) Der Aufenthalt erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Astbruch ist auch bei Windstille möglich. Bei starkem Wind ist der Park zu verlassen.
(3) Die Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. übernimmt keine wie immer geartete Aufsichtspflicht.
(4) Eltern haften für ihre Kinder, Aufsichtspersonen für Strafunmündige, Halter:innen für ihre Tiere.
(5) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(6) Tritt ein Schaden ein oder ist Gefahr im Verzug, ist dies umgehend dem Kartenbüro (02735/5500) mitzuteilen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die örtliche Feuerwehr zu verständigen.
(7) Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie brennbare Stoffe, Waffen ist untersagt.
(8) Die Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. ist berechtigt, Kleidung und etwaige mitgebrachte Taschen, Beutel und dgl. zur Überprüfung der Einhaltung der Parkordnung zu durchsuchen.
§ 6. Reinhaltung
(1) Notdurft darf nur in WCs verrichtet werden.
(2) Hundekot ist unverzüglich zu entfernen.
(3) Jegliche Ablage von Müll oder Gegenständen ist strikt verboten.
(4) Verursachte Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Entstandene Reinigungskosten werden in der verursachten Höhe, mindestens jedoch mit einer pauschalen Reinigungsgebühr von 50 Euro pro Person verrechnet.
(5) Sämtliche Objekte der Anlage dürfen nicht verschmutzt, beschmiert, mit Farbe besprüht, mit Papier, Folien oder Materialien anderer Art beklebt oder beschädigt werden.
§ 7. Benützung des Parkplatzes an der Ostseite des Areals (Wiener Tor)
(1) Die entsprechend gekennzeichneten Flächen außerhalb des (von der Schlossmauer eingegrenzten) Schlossparks stehen Besucher:innen zum Abstellen der Fahrzeuge für die Dauer ihres Aufenthalts in der Anlage zur Verfügung. Diese Flächen wurden naturnah, teilweise unbefestigt aufgeführt und enthalten Abwassergräben. Das Befahren sowie das Parken auf diesen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
(3) Die Zufahrtsstraßen, Eingänge und Einfahrten sind freizuhalten.
(4) Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.
(5) Jede Beschädigung der aufgestellten oder sonst wie angebrachten Blumenbehälter, Informationstafeln und sonstiger Objekte,
die Verwendung als Sitzgelegenheit, die Veränderung Ihrer Lage oder Ihre Entfernung sowie die Beschädigung und Entfernung Ihres
Inhaltes sind untersagt.
(6) Zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges darf nur ein Parkplatz benutzt werden. Beim Abstellen des Fahrzeuges sind die Bodenmarkierungen zu beachten.
Die gekennzeichneten Platzreservierungen für Schwebehinderte müssen unbedingt beachtet werden.
(7) Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge, die den Fahr- und Fußgänger:innen-Verkehr behindern, können auf Kosten der falschparkenden Person abgeschleppt oder festgesetzt werden. Insbesondere werden Kraftfahrzeuge auf Kosten der falschparkenden Person abgeschleppt, die in gekennzeichneten Abschleppzonen, auf abgesperrten Parkplätzen sowie auf Zufahrten abgestellt werden.
(8) Die Grafenegg Kulturbetriebsges.m.b.H. haftet nicht für Beschädigungen an Fahrzeugen durch Dritte sowie für Diebstahl von Fahrzeugen und Diebstahl von Gegenständen aus Fahrzeugen.
§ 8. Abgrenzungsbestimmung
Die Gebote und Verbote dieser Verordnung finden keine Anwendung auf Handlungen oder Unterlassungen, die schon nach einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung geboten oder verboten sind.
§ 9. Schlussbestimmungen
(1) Die Besucher:innen räumen der Grafenegg Kulturbetriebs.ges.m.b.H. sämtliche Rechte an Ton- und Bildaufnahmen im Zuge der Berichterstattung und für Werbemittel exklusiv ein. Die Verwertung und Weitergabe solcher Aufnahmen und Rechte wird uneingeschränkt genehmigt.
(2) Mit dem Eintritt in den Schlosspark bzw. mit der Nutzung der zur Verfügung gestellten Einrichtungen akzeptieren die Besucher:innen die gegenständliche Parkordnung.
Informationen zum Artikelverkauf
22. Verkaufs- und Lieferbedingungen von Artikeln aus dem Online-Shop
Vertragsverhältnis
Angaben in Preislisten und Internet-Seiten sind stets unverbindlich. Die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bestellungen von Kund:innen gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss. Bestellungen, die über Internet-Seiten aufgegeben werden, gelten als zum Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht erstattet.
Rücktrittsrecht
Bestellende, die Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Werktagen ab Erhalt der Lieferung vom Kauf der im Internet bestellten Ware zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen unbeschädigten Waren statt. Die/der Bestellende hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
Preise
Es gelten ausschließlich die auf der Internetseite angegebenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen diese zu Lasten der/des Bestellenden.
Lieferung
Der Versand der Ware erfolgt an die angegebene Lieferanschrift. Wir sind bemüht, die von Ihnen bestellten Produkte so rasch wie möglich zu versenden. Die Versandspesen sind von den Kund:innen zu tragen.
Zahlungen
Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf das angegebene Konto zu leisten.
Zahlungen gelten erst mit deren Einlangen auf unserem Konto als geleistet. Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte ist dem Bestellenden ausdrücklich untersagt.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H.
Urheberrecht
Die/der Bestellende nimmt zur Kenntnis, dass die von der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. vertriebenen Tonträger urheberrechtlichen Schutz genießen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung und sonstige Verwendung dieser Ware ist dem Bestellenden ausdrücklich untersagt.
Gewährleistung und Haftung
Mangelhafte Ware ist zurückzusenden. Der Online-Shop stellt der/dem Bestellenden mangelfreie Ware zur Verfügung. Es gelten die durch den jeweiligen Hersteller der Ware beigegebenen Vorgaben.
Verwendungsbeschränkungen und Anleitungen
1) Über die obigen Grenzen der Gewährleistung hinaus ist eine Haftung, einschließlich solcher für Schadenersatz, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen. In diesem Sinne ausgeschlossen ist insbesondere der Ersatz für Folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung.
2) Eine Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehende Bestimmung nicht beschränkt. Für die inhaltliche Gestaltung der von der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. vertriebenen Produkte wird nicht gehaftet.
Informationen zu Fremdveranstaltungen
23. Fremdveranstaltungen in Grafenegg
Kartenverkauf über die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H.
Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. verkauft Eintrittskarten ausschließlich als Vertreterin des Veranstaltenden in dessen Namen, es sei denn, sie ist selbst ausdrücklich als Veranstalterin ausgewiesen. Die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag werden daher zwischen der/dem jeweiligen Veranstalter:in und Kund:in begründet, so dass die Ansprüche der Kund:innen aus dem Veranstaltungsvertrag (zB betreffend die Durchführung der Veranstaltung, Ausfall, Verlegung etc.) direkt gegenüber der/dem Veranstalter:in geltend zu machen.
Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. ist von der/dem Veranstalter:in mit der Durchführung und der Abwicklung des Verkaufs der Eintrittskarten beauftragt (Durchführung des Bestellvorgangs, Versendung von Eintrittskarten, Zahlungsabwicklung etc.). Vertragspartner:in bleibt die/der jeweilige Veranstalter:in. Für eine schnellere Abwicklung bei Fragen oder Problemen werden die Kund:innen gebeten, sich an die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. als Ansprechpartnerin zu wenden.
Kein Kartenverkauf über die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H.
Für alle Vereinbarungen mit der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. betreffend die Zurverfügungstellung des Veranstaltungsgeländes Grafenegg zum Zwecke der Durchführung von Veranstaltungen durch Dritte gelten im Verhältnis zwischen der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. und der/dem Bestandnehmer:in (Veranstalter:in = Dritter) die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. Für Veranstaltungen Dritter trägt die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. keine Verantwortung. Auch für die Rückabwicklung von Kartenkäufen ist sie bei derartigen Veranstaltungen nicht zuständig.
Informationen zum Konsumenten- und Datenschutz und Schlussbestimmungen
24. Konsumentenschutzrechtliche Hinweise
Die von der der Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. angebotenen Dienstleistungen betreffen Bereiche der Freizeitgestaltung und sind zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (Freizeit-Dienstleistungen). Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 11 FAGG gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten, da es sich hierbei um Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 18 (1) Z 10 FAGG handelt.
25. Richtlinien zum Datenschutz
Zur Datenschutzerklärung
26. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist St. Pölten. Unbeschadet besonderer Zuständigkeiten für Verbraucher:innen ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten zuständig. Österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen gilt als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
27. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (etwa den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit. Die Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H. behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H.
Grafenegg 10
3485 Grafenegg
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FN 248521 y
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Stand: November 2024